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   VGH Bayern, 12.04.2011 - 12 ZB 10.804   

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https://dejure.org/2011,66871
VGH Bayern, 12.04.2011 - 12 ZB 10.804 (https://dejure.org/2011,66871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.2011 - 12 ZB 10.804 (https://dejure.org/2011,66871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 2011 - 12 ZB 10.804 (https://dejure.org/2011,66871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Antrag auf Zulassung der Berufung; Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Landesrechtsvorbehalt für die Aufgaben nach dem dritten Abschnitt (Kostenerstattung) des Achten Buches Sozialgesetzbuch; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2011 - 12 ZB 10.804
    1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2011 - 12 ZB 10.804
    1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1998 - 16 A 3659/97

    Ausgestaltung des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2011 - 12 ZB 10.804
    Sie verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. August 1998 (Az. 16 A 3659/97), der zufolge die landesrechtliche Erstattungsregelung des Art. 4 Asylbewerberaufnahmegesetzes (AsylAufnG) vom 22. Dezember 1989 (GVBl S. 714) den bundesrechtlichen Anspruch aus § 89d SGB VIII nicht verdrängen könne, und meint dazu: Zwar betreffe diese Rechtsprechung die Vorgängervorschriften zu Art. 7 und 8 AufnG.
  • VG Regensburg, 03.05.2016 - RO 4 K 15.1005

    Verhältnis der Kostenerstattungsregelungen nach § 89d Abs. 1 S. 1, Abs. 3 SGB

    Das Gericht weicht bei seiner Entscheidung nicht von dem oben genannten Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth, das durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde (Beschluss vom 12.4.2011, Az.: 12 ZB 10.804- juris), ab.
  • VG Augsburg, 09.04.2013 - Au 3 K 12.1468

    Unbegleiteter jugendlicher Asylbewerber; Zuweisungsentscheidung;

    Dem würde es widersprechen, wenn die Bezirke dann die Kosten für Hilfen an Jugendliche tragen müssten, wenn diese aus dem Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschieden sind (vgl. VG Bayreuth, U.v. 22.2.2010 - B 3 K 09.986 und hierzu BayVGH, B.v. 12.4.2011 - 12 ZB 10.804; jeweils juris).
  • VG Bayreuth, 12.11.2012 - B 3 K 11.766

    Der Kostenerstattungsanspruch gem. § 89 d Abs. 1 SGB VIII umfasst neben den

    Nur für diese schränkt Art. 8 AufnG hinsichtlich von Leistungen nach Art. 7 AufnG die umfassende Übertragung der Aufgaben der Kostenerstattung auf die Bezirke ein (vgl. BayVGH vom 12.04.2011, Az. 12 ZB 10.804, zur Entscheidung des VG Bayreuth vom 22.02.2010, Az. B 3 K 09.986).
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