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VGH Bayern, 12.04.2011 - 12 ZB 10.804 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Antrag auf Zulassung der Berufung; Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Landesrechtsvorbehalt für die Aufgaben nach dem dritten Abschnitt (Kostenerstattung) des Achten Buches Sozialgesetzbuch; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2011 - 12 ZB 10.804
1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2011 - 12 ZB 10.804
1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1998 - 16 A 3659/97
Ausgestaltung des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2011 - 12 ZB 10.804
Sie verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. August 1998 (Az. 16 A 3659/97), der zufolge die landesrechtliche Erstattungsregelung des Art. 4 Asylbewerberaufnahmegesetzes (AsylAufnG) vom 22. Dezember 1989 (GVBl S. 714) den bundesrechtlichen Anspruch aus § 89d SGB VIII nicht verdrängen könne, und meint dazu: Zwar betreffe diese Rechtsprechung die Vorgängervorschriften zu Art. 7 und 8 AufnG.
- VG Regensburg, 03.05.2016 - RO 4 K 15.1005
Verhältnis der Kostenerstattungsregelungen nach § 89d Abs. 1 S. 1, Abs. 3 SGB …
Das Gericht weicht bei seiner Entscheidung nicht von dem oben genannten Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth, das durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde (Beschluss vom 12.4.2011, Az.: 12 ZB 10.804- juris), ab. - VG Augsburg, 09.04.2013 - Au 3 K 12.1468
Unbegleiteter jugendlicher Asylbewerber; Zuweisungsentscheidung; …
Dem würde es widersprechen, wenn die Bezirke dann die Kosten für Hilfen an Jugendliche tragen müssten, wenn diese aus dem Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschieden sind (vgl. VG Bayreuth, U.v. 22.2.2010 - B 3 K 09.986 und hierzu BayVGH, B.v. 12.4.2011 - 12 ZB 10.804; jeweils juris). - VG Bayreuth, 12.11.2012 - B 3 K 11.766
Der Kostenerstattungsanspruch gem. § 89 d Abs. 1 SGB VIII umfasst neben den …
Nur für diese schränkt Art. 8 AufnG hinsichtlich von Leistungen nach Art. 7 AufnG die umfassende Übertragung der Aufgaben der Kostenerstattung auf die Bezirke ein (vgl. BayVGH vom 12.04.2011, Az. 12 ZB 10.804, zur Entscheidung des VG Bayreuth vom 22.02.2010, Az. B 3 K 09.986).